Die Pflichtprüfung gilt vor allem für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften & Co., ohne natürliche Personen als Vollhafter und ist an bestimmte Größenmerkmale für kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB gebunden.
Danach sind mittelgroße und große Gesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - und den Lagebericht durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und im Fall eines positiven Prüfungsvorteils mit einem Bestätigungsvermerk versehen.