Eine drohende Insolvenz wird von vielen Unternehmern als so massive Bedrohung wahrgenommen, dass proaktives Handeln häufig gar nicht oder zu spät einsetzt. Hier setzt unsere Beratung an. Mit dem bei Gehrke Econ vorhandenem betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Wissen prüfen wir zunächst das insolvenzgefährdete Unternehmen innerhalb kurzer Zeit „auf Herz und Nieren“ hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit und schätzen die Situation unter Beachtung insolvenzrechtlicher Regelungen und sich daraus für den Unternehmer ergebenden Handlungspflichten ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Sanierungsgeschäft haben wir ganz unterschiedliche Verhandlungsstrategien entwickelt, um eine drohende Insolvenz entweder abzuwenden oder auf wirtschaftlich nicht überlebensfähige Teilbereiche zu beschränken.
Wenn eine Sanierung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, begleiten wir Insolvenzverfahren unter Beachtung aller Aspekte des Insolvenz-, Arbeits- und Gesellschaftsrechts, wobei oberste Maxime ist, das Heft des Handelns soweit als möglich in der Hand zu behalten. Unsere Kontakte zu Insolvenzverwaltern und Erfahrungen kommen uns dabei im Interesse unserer Mandanten zugute.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Beratung des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers zur Vermeidung persönlicher Haftungsinanspruchnahmen.
Ein weiteres Beratungsfeld ist die Unterstützung von Mandanten mit Geschäftsbeziehungen zu insolvenzgefährdeten Geschäftspartnern. Hier liegt der Focus auf der Gestaltung von anfechtungssicheren Rechtsgeschäften, um so wirtschaftlichen Schaden von unseren Mandanten abzuwenden.