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Winsulting® – Erfolg hoch vier!
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Bei der inhabergeführten Gehrke Econ Gruppe sind moderne Vierkämpfer am Start, die die unterschiedlichen Erkenntnisse, Erfahrungen und Erfolge ihrer jeweiligen Disziplin gemeinsam und effizient zu nutzen wissen. Die enge Kooperation zwischen Bereichen und Mitarbeitern macht unser Portfolio einzigartig – und Ihr Unternehmen erfolgreicher.

Alle für einen, alle für Sie!

Das Prinzip unserer exklusiven Winsulting® Dienstleistungsphilosophie liegt im Zusammenwirken der Bereiche Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. Unterschiedliche Ansichten sind dabei ebenso gewollt wie verschiedene Blickwinkel aufs Ganze und die Liebe zum Detail. Das Ergebnis: Mehrwert durch interdisziplinäres Handeln.

Kurzum: Das Produkt Winsulting® von Gehrke Econ steht für ganzheitliches Miteinander und individuelle Erfolgs­konzepte, für realisierbare Handlungsempfehlungen und bessere Entscheidungen sowie unternehmerischen Erfolg. Was wollen Sie mehr?

„Unter­nehmens­erfolg lässt sich multiplizieren!“

 

 

Richtige Zahlen für ein erfolgreiches Geschäft

Vollständige und richtige Informationen sind die Grundlage für jedes unternehmerische Handeln. Ohne Kenntnis über die Ausgangslage kann kein Ziel sinnvoll verfolgt werden. Wir unterstützen Sie dabei ein solides Fundament für Ihre Entscheidungen zu schaffen, das konsistente und richtige Daten für Ihr zukünftiges Handeln beinhaltet. Die zunehmende Komplexität in der Unternehmensorganisation durch die fortschreitende Digitalisierung ist Chance und Risiko zugleich. Es werden immer mehr Daten erhoben, die im richtigen Kontext eine Analyse zulassen, die bisher nur unzureichend umzusetzen war.

Im Rahmen unseres Winsulting® Ansatzes lösen sich unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater von den bisher stets gut eingefahrenen Wegen und bringen für Sie ein interdisziplinäres Team zusammen, dass sämtliche Aspekte eines Geschäftsmodells in betriebswirtschaftlicher, (steuer)rechtlicher und technologischer Hinsicht betrachtet. Hierzu werden Spezialisten der einzelnen Fachbereiche zu einem Team zusammengestellt, so dass Ihre Fragestellung umfassend beantwortet werden kann. Geleitet werden wir dabei von dem Erkenntnisziel unserer Arbeit, so dass wir Methoden und Werkzeuge zielgerichtet zu Ihrem Nutzen einsetzen können. Eine standardisierte Verfahrensweise verfolgen wir dabei nicht, da die Zusammensetzung des Teams für das gewünschte Arbeitsergebnis entscheidend ist.

Entdecken Sie unsere Möglichkeiten

Die Zeiten der Einzelbelegprüfung und Hakelmacher ist in unserem Berufsstand vorbei. Eine dem Stand der Zeit und Technik entsprechende Prüfung und Beratung beinhaltet stets ein umfangreiches Verständnis über das Geschäftsmodell sowie der gelebten Prozessabläufe im Unternehmen. Hierzu wird neben dem klassischen Verständnis über das Interne-Kontrollsystem („IKS“) auch ein eine tiefergehende Beurteilung der Datenströme, von der Erzeugung eines Geschäftsvorfalls bis zur Darstellung im Abschluss oder Steuererklärung benötigt. Dies beinhaltet auch eine Schnittstellenanalyse zwischen den einzelnen IT-Systemen und deren wechselseitiger Austausch.

Im Anschluss an diese Grundlagenarbeit kann unter Zuhilfenahme der Massendatenanalyse jede Fragestellung aus unterschiedlichen Blickwinkeln verdichtet werden. Stets mit dem Ziel vor Augen, den oder die „auffälligen Geschäftsvorfälle“ schnell und effizient einzugrenzen, die einer Einzelprüfung zugeführt werden. Diese Beurteilung kann gemeinsam mit Ihnen oder durch unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer erfolgen und die Nadel im Heuhaufen kann somit u. U. deutlich zielgerichteter gefunden werden.

Auf Wunsch ist ein vollständig digitaler Austausch mit unseren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern möglich. Unser hoher Digitalisierungsgrad ermöglicht beispielsweise einen optimierten Ablauf bei Betriebsprüfungen, mit wenig Nachfragen bei Ihnen, so dass Sie sich voll und ganz Ihrem Kerngeschäft widmen können.

Welche Ziele können verfolgt werden

Der Einsatz von größeren und komplexeren IT-Systemen lässt Ihr Unternehmen immer undurchsichtiger erscheinen. Für die Unternehmensführung ist somit eine Aggregation von Informationen auf die wesentlichen Aussagen notwendig, so dass zum einen Transparenz geschaffen wird und zum anderen eine Trennung der wesentlichen von den unwesentlichen Informationen erfolgt.

Als Schlagwort dient hierbei Compliance, runtergebrochen bedeutet dies im Hinblick auf Ihren Abschluss Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder bei Sonderuntersuchungen bzw. der Internen Revision die Einhaltung der gesetzlichen und eigenen Regeln im Unternehmen.

Bei IT Systemen bekommt dies durch die Regelungsdichte des Gesetzgebers eine immer wichtigere Bedeutung, da viele Systeme aus Sicht des Anwenders mit einem engen Nutzerprofil implementiert wurden. So nimmt die Konformität mit anderen Vorschriften – insbesondere der GoBD und DSG-VO – stetig zu, da immer mehr Geschäftsprozesse digital verarbeitet werden und der Anteil der Dunkelverarbeitung zunimmt.

Ungeachtet von diesen Anforderungen ist das HGB seit über 100 Jahren der Kern jeder betriebswirtschaftlichen Prüfung, an der sich alle Methoden und Werkzeuge orientieren. Ein Abschluss soll stets in Einklang mit den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stehen. Dieses Leitbild unter Einbezug der GoB sowie kaufmännischen Vorsicht sind die Richtschnur jeder Prüfung. Für die Aufdeckung doloser Handlungen gibt es einen anderen Prüfungsmaßstab, so dass diese gesondert beauftragt und untersucht werden müssen.

Unsere Steuerberater identifizieren Steuerrisiken und unterstützen Sie bei der Implementierung eines Tax-Compliance Systems. In der Funktion des Ombudsmanns können unsere Rechtsanwälte Ihren Mitarbeitern als Anlaufstelle oder Ansprechpartner zur Seite stehen und ggf. bei drohenden oder eingetretenen Compliance Verstößen juristischen Beistand leisten.

Lernen Sie ausgewählte Leistungen kennen

Ein Verständnis Ihres Geschäftsmodells ist stets die Voraussetzung für eine betriebswirtschaftliche und rechtlich motivierte Prüfung, die uns erlaubt schnell und konstruktiv in Ihre konkrete Fragestellungen einzutauchen. Dies kann neben der laufenden Beauftragung und Beratung anlassunabhängig – z. B. im Rahmen der Internen Revision – oder als Sonderuntersuchung bei Verdachtsmomenten oder Störgefühlen erfolgen.

Neben den Prüfungen der Vergangenheit werden wir auch als Berater i. R. Ihrer Unternehmenstransaktionen für die Zukunft tätig. Wir begleiten Sie dabei in Kooperation mit der Corporate Finance Hannover von der ersten Kontaktaufnahme eines Zielunternehmens über die Unternehmensbewertung einschließlich des gesamten Due Diligence (Klärung rechtlicher, vertraglicher, steuerlicher und finanzieller Fragestellungen) Prozess bis zum Abschluss der Unternehmenstransaktion.

Infolge unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung sowie dem Zusammenwirken der Disziplinen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung können wir Ihnen umfassende Beratungsleistungen hinsichtlich der Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse bieten. Da eine erfolgreiche digitale Datenanalyse zunehmend wichtiger wird, unterstützen wir Sie zudem gern bei der Einführung von Archivierungs-, Kassen-, und Finanzbuchhaltungssystemen.

Wissenswertes über unsere Arbeitsweise

Wir begleiten Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens und stehen Ihnen auch als Berater in der Krise zur Seite. Durch unseren WINSULTING® Ansatz können wir Ihnen i. d. Krise nicht nur ein potentielles Konzept (insbesondere Erstellung von Sanierungskonzepten gem. IDW S6, Fortführungsprognosen, Insolvenzplänen und Liquidationskonzepten) sondern auch praktische Begleitung in der Umsetzungsphase bieten. Unsere Berater verfügen dabei über eine „Hands-On-Mentalität“ und ausreichende Berufserfahrung um die Konzepte in der Praxis erfolgreich umzusetzen. Sollten darüber hinaus weiterhin Zweifel bestehen, werden wir mit Ihnen das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen gem. IDW S11 beurteilen oder die Notwendigkeit sowie Chancen bei Erstellung einer Bescheinigungen nach § 270b InsO erörtern. Ziel ist es dabei stets Ihnen die erforderliche Maßnahmen und Handlungsalternativen aufzuzeigen, um Sie und Ihr Unternehmen vor einer schwierigen oder sogar existenzbedrohenden Lage zu bewahren. Dies beinhaltet auch den Eintrittszeitpunkt der Insolvenz zu beurteilen.








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